Umweltfreundlich
Elektroroller sind ein echt nachhaltiges Fortbewegungsmittel. Sie sind herrlich leise, verpesten unsere Luft nicht mit Abgasen und verbrauchen keinerlei fossile Kraftstoffe.
Sehr kompakt
Fahren Sie unsere Elektroroller, können Sie sich auf erheblich weniger Stress bei der Parkplatzsuche gefasst machen. Die kleinen Gefährte passen auch in fast jede freie Lücke!
Keine Wartungen
Unsere Roller verursachen einen sehr geringen Wartungsaufwand, weil nur wenige Verschleißteile verbaut sind, die sich durch regelmäßigen Gebrauch abnutzen: * Keine Antriebskette, die geschmiert oder ersetzt werden muss. * Kein Motoröl, das getauscht oder nachgefüllt werden muss. * Keine Zündkerze und kein Auspuff, der durchrostet und ersetzt werden. Das einzige, was einer regelmäßigen Prüfung in größeren Abständen unterliegt, sind die Reifen und die Bremsbeläge, die sich bei fahren und bremsen natürlich mit der Zeit abnutzen.
Was ist ein Elektro-Motorroller?
Fahrzeuge, die mit Strom statt mit Benzin oder Diesel fahren, werden in dem Oberbegriff Elektromobilität zusammen gefasst. Es gibt Elektrofahrräder oder E-Bikes, E-Scooter, E-Chopper, Elektroroller, Elektromotorräderund natürlich Elektroautos.
Viele unterschiedliche Bezeichnungen, da verliert man schnell die Orientierung und den Überblick.
So werden zum Beispiel sowohl die elektrischen Tretroller wie auch elektrische Motorroller als E-Roller (oder auf englisch E-Scooter) bezeichnet.
Dabei ist die Unterscheidung recht simpel:
Ein E-Roller ist ein Motorroller mit Elektroantrieb, der über 20 km/h fahren darf. E-Scooter sind im öffentlichen Straßenverkehr gemäß STVZO nur bis 20 km/h zugelassen. Man kommt mit einem E-Roller also schneller voran als mit einem schwächer motorisierten und auf maximal 20 km/h begrenzten E Scooter.
Bei den E-Scootern handelt es sich in der Regel um Tretroller, auf denen man stehend fährt. Die E-Roller haben einen Sitz oder eine Sitzbank und zwar für eine oder auch für zwei Personen.
E-Scooter suchen Sie bei uns im Shop vergebens! Für uns ist der Elektro-Motorroller (E-Roller) das optimale Fortbewegungsmittel in der Stadt und im ländlichen Umkreis der Stadt.
Zulassung - Versicherung - Führerschein
Die Zulassung eines Elektrofahrzeugs ist nach StVZO von der Höchstgeschwindigkeit abhängig.
E-Scooter bis 20 Km/h müssen für die Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr nur eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen, die dem Besitzer beim Kauf ausgehändigt wird. Dasselbe gilt für E-Mofas bis 25 km/h oder E-Roller bis 45 km/h zugelassenen Höchstgeschwindigkeit.
Für diese Fahrzeugklassen ist keine offizielle Anmeldung oder Zulassung beim Straßenverkehrsamt notwendig und vorgesehen.
Alle diese oben genannten Fahrzeugtypen müssen aber haftpflichtversichert sein, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können. Bei Abschluß einer Haftpflichtversicherung erhält man ein Versicherungskennzeichen, das am Fahrzeug fest anzubringen ist. . Eine E Scooter Versicherung kostet um die 20,- Euro pro Jahr und die für einen E Roller bis 45 Km/h werden zwischen 60,- bis 150,- Euro fällig, je nach Umfang der Versicherung (Haftpflicht oder Teilkasko mit Diebstahl).
E-Fahrzeuge mit höheren zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten, also Elektroroller bis 80 km/h und mehr oder Elektromotorräder müssen bei der Zulassungsstelle einzeln angemeldet und zugelassen werden.
Dafür benötigt man gültige Fahrzeugpapiere, TÜV und eine Versicherung.
Beim Kauf eines Neufahrzeugs erhalten Sie von uns ein sogenanntes „Certificate of Conformity“ (CoC). Dieses CoC ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Zertifizierung, dass dieses Fahrzeug europaweit in allen EU-Staaten für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden darf.
Außerdem hat ein Neufahrzeug mit diesem CoC in Deutschland automatisch drei Jahre TÜV. Die zusätzlich noch notwendige Versicherung ist dann individuelle Geschmacksache und hängt vom Geldbeutel ab. Entweder beschränkt man sich auf die notwendige Haftpflichtversicherung oder man versichert Teil-/Vollkasko.
Einen Führerschein für Elektrofahrzeuge braucht man ab einer bestimmten Fahrzeugklasse:
Das Mindestalter für die Führerscheinklassen:
ab 15 Jahren - AM,
ab 16 Jahren - AM, A1
ab 18 Jahren - A1, A