Die Zulassung eines Elektrofahrzeugs ist nach StVZO von der Höchstgeschwindigkeit abhängig. E-Scooter bis 20 Km/h müssen für die Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr nur eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen, die dem Besitzer beim Kauf ausgehändigt wird. Dasselbe gilt für E-Mofas bis 25 km/h oder E-Roller bis 45 km/h zugelassenen Höchstgeschwindigkeit.
Für diese Fahrzeugklassen ist keine offizielle Anmeldung oder Zulassung beim Straßenverkehrsamt notwendig und vorgesehen.
Alle diese oben genannten Fahrzeugtypen müssen aber haftpflichtversichert sein, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können. Bei Abschluß einer Haftpflichtversicherung erhält man ein Versicherungskennzeichen, das am Fahrzeug fest anzubringen ist. . Eine E Scooter Versicherung kostet um die 20,- Euro pro Jahr und die für einen E Roller bis 45 Km/h werden zwischen 60,- bis 150,- Euro fällig, je nach Umfang der Versicherung (Haftpflicht oder Teilkasko mit Diebstahl).
E-Fahrzeuge mit höheren zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten, also Elektroroller bis 80 km/h und mehr oder Elektromotorräder müssen bei der Zulassungsstelle einzeln angemeldet und zugelassen werden. Dafür benötigt man gültige Fahrzeugpapiere, TÜV und eine Versicherung.
Beim Kauf eines Neufahrzeugs erhalten Sie von uns ein sogenanntes „Certificate of Conformity“ (CoC). Dieses CoC ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Zertifizierung, dass dieses Fahrzeug europaweit in allen EU-Staaten für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden darf.
Außerdem hat ein Neufahrzeug mit diesem CoC in Deutschland automatisch drei Jahre TÜV. Die zusätzlich noch notwendige Versicherung ist dann individuelle Geschmacksache und hängt vom Geldbeutel ab. Entweder beschränkt man sich auf die notwendige Haftpflichtversicherung oder man versichert Teil-/Vollkasko.
Einen Führerschein für Elektrofahrzeuge braucht man ab einer bestimmten Fahrzeugklasse: